Staatliche Förderung für SolarLuft-Kollektoren steigt kräftig an

Neue Förderrichtlinien - BAFA-Förderung seit 1. April 2015 gültig

Die neuen Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm der BAFA machen die Anschaffung einer Solarluft-Anlage nun noch attraktiver. Denn bereits ab dem ersten Quadratmeter werden Solarluft-Kollektoren seit dem 1. April diesen Jahres mit 140 €/m² gefördert. 

Kellerlüftung Wohnhaus-Sanierung Solare Prozesswärme

Beispiel 1
Kellerlüftung Wohnhaus
2 m² Kollektorfläche

Installierte Anlage: ~ 1.700 €
Basisförderung: 280 €
Investiton: 1.420 €

Beispiel 2
Wohnhaus-Sanierung
6 m² Kollektorfläche

Installierte Anlage: ~ 3.800 €
Basisförderung: 840 €
Investiton: 2.960 €

Beispiel 3
Solare Prozesswärme
143 m² Kollektorfläche

Installierte Anlage: ~ 60.000 €
Prozessw.-förderung: 30.000 €
Investiton: 30.000 €

Neue Fördersätze mit Angabe je m² Kollektorfläche:

  • Die Basisförderung von Luftkollektoren im Gebäudebestand* mit einer Größe von 1 – 40 m² Kollektorfläche steigt von 90  auf 140 €/m². Der Mindestförderbetrag von 2.000 € gilt nicht für Luftkollektoren! (*Gebäude, dessen Heizungssystem seit 2 Jahre in Betrieb ist).
  • Die Innovationsförderung im Gebäudebestand für 20 – 100 m² Kollektorfläche  steigt von 180 auf 200 €/m². Im Neubau beträgt der Fördersatz 150 €/m².  
  • Bei Solaren Prozesswärmeanlagen (wie z.B. Trockungsanlagen mit Luftkollektoren) gibt es keine Größenbegrenzung nach oben mehr.  Anlagen mit einer Kollektorfläche ab 20 m² werden bis zu 50% gefördert.  
  • Alle Förderungen können nun auch von Großunternehmen in Anspruch genommen werden.

 

Mehr Infos und Anträge finden Sie im Internet bei der BAFA.

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